Lexikon: Hausverwaltung & Immobilien-Begriffe verständlich erklärt
Von A wie Abrechnung bis Z wie Zweckentfremdung: Unser umfassendes Lexikon erklärt alle wichtigen Begriffe rund um Hausverwaltung, Immobilienverwaltung und Eigentümergemeinschaften verständlich und praxisnah.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine Wohnung oder ein Gewerberaum in sich abgeschlossen ist. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum.
Abmahnung
Eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, meist wegen Vertragsverstößen. In der Hausverwaltung betrifft dies häufig Mieter oder Dienstleister.
Abnahmeprotokoll
Ein Dokument, das den Zustand einer Wohnung oder Immobilie bei Übergabe festhält. Es dient als Nachweis über Schäden und Ausstattung.
Abrechnung
Die Abrechnung umfasst die jährliche Darstellung der Einnahmen und Ausgaben einer Immobilie. Sie ist für Eigentümer und Mieter wichtig, um die Kostenverteilung nachvollziehen zu können.
Allgemeinflächen
Flächen, die von allen Bewohnern genutzt werden, wie Treppenhäuser, Flure oder Gartenanlagen. Ihre Instandhaltung fällt unter die Aufgaben der Hausverwaltung.
Balkonrecht
Das Recht der Bewohner, ihren Balkon privat zu nutzen, solange dadurch keine Gemeinschaftsinteressen verletzt werden. Bei baulichen Veränderungen ist jedoch oft die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig.
Betriebskosten
Laufende Kosten, die durch den Gebrauch eines Gebäudes entstehen, z. B. für Wasser, Heizung oder Müllabfuhr. Sie können auf die Mieter umgelegt werden.
Betriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung, in der die auf Mieter umgelegten Kosten transparent dargestellt werden. Sie muss formell korrekt und nachvollziehbar erstellt sein.
Brandschutz
Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Leben und Sachwerten im Brandfall. Die Hausverwaltung ist für die Umsetzung gesetzlicher Brandschutzvorschriften verantwortlich.
Buchhaltung
Die geordnete Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben einer Immobilie. Eine korrekte Buchhaltung ist Grundlage für Abrechnungen und Jahresberichte.
Clearingstelle
Eine neutrale Institution zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwaltern. Sie dient der außergerichtlichen Konfliktlösung.
Community-Bereich
Gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschkeller, Spielplätze oder Fahrradabstellräume. Ihre Pflege und Ordnung werden meist durch die Hausverwaltung geregelt.
Dachrinnenreinigung
Regelmäßige Wartung, um Schäden durch verstopfte Dachrinnen zu vermeiden. Die Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Darlehensverwaltung
Verwaltung von Krediten, die eine Eigentümergemeinschaft zur Finanzierung von Sanierungen aufnimmt. Die Hausverwaltung sorgt für ordnungsgemäße Rückzahlung und Dokumentation.
Datenschutz
Die Hausverwaltung muss sensible Daten von Eigentümern und Mietern vertraulich behandeln. Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben.
Dienstleistungsvertrag
Ein Vertrag zwischen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft. Er regelt Aufgaben, Pflichten und Vergütung der Verwaltung.
Eigentümerversammlung
Das wichtigste Organ einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden Beschlüsse zu Finanzen, Sanierungen und Verwaltung gefasst.
Einheitswert
Der steuerliche Wert einer Immobilie, der für die Grundsteuerberechnung herangezogen wird. Er unterscheidet sich oft deutlich vom Verkehrswert.
Energieausweis
Ein Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes ausweist. Er ist bei Verkauf oder Vermietung Pflicht.
Erbpacht
Eine besondere Form des Grundstücksrechts, bei der ein Grundstück über lange Zeit gepachtet statt gekauft wird. Die Hausverwaltung betreut oft auch solche Objekte.
Erhaltungsrücklage
Finanzielle Rücklagen, die Eigentümer für zukünftige Instandhaltungen ansparen. Die Hausverwaltung verwaltet diese Gelder treuhänderisch.
Ersatzvornahme
Wenn ein Eigentümer oder Verwalter notwendige Arbeiten selbst beauftragt, nachdem ein Pflichtiger untätig geblieben ist. Die Kosten können dem Pflichtigen auferlegt werden.
Erschließungskosten
Kosten für die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur, z. B. Straßen, Wasser, Abwasser. Sie können bei Neubauten auf Eigentümer umgelegt werden.
Ertragswertverfahren
Ein Bewertungsverfahren, das den Wert einer Immobilie auf Basis ihrer erzielbaren Erträge (Mieten) ermittelt. In der Hausverwaltung wird es häufig für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen genutzt.
Facility Management
Umfassendes Gebäudemanagement, das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Leistungen umfasst. Hausverwaltungen übernehmen Teile davon oder arbeiten mit externen Anbietern zusammen.
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu dem Zahlungen wie Hausgeld oder Miete geleistet werden müssen. Die Verwaltung überwacht diese Fristen und mahnt bei Verzug.
Fehlbestand
Eine Differenz zwischen Soll- und Ist-Zahlen, z. B. bei Kassenprüfung. Die Verwaltung muss solche Abweichungen klären und dokumentieren.
Fensterwartung
Regelmäßige Pflege und Instandhaltung von Fenstern, um ihre Funktion zu erhalten. Die Kostenverteilung hängt davon ab, ob Fenster Gemeinschafts- oder Sondereigentum sind.
Fernwärme
Eine Form der Energieversorgung über zentrale Heizkraftwerke. Hausverwaltungen kümmern sich um Verträge und die Abrechnung mit Mietern und Eigentümern.
Feststellungsklage
Ein Rechtsmittel, um ein bestehendes Rechtsverhältnis gerichtlich feststellen zu lassen. Eigentümergemeinschaften nutzen es oft bei unklaren Vertrags- oder Beschlusslagen.
Gartenpflege
Umfasst Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt sowie die allgemeine Pflege von Grünanlagen. Diese Kosten können als Betriebskosten umgelegt werden.
Gebäudeversicherung
Versicherung gegen Schäden am Gebäude, z. B. durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Die Verwaltung schließt sie im Namen der Eigentümergemeinschaft ab.
Gemeinschaftseigentum
Alle Teile einer Immobilie, die nicht im Sondereigentum stehen, z. B. Dach, Treppenhaus oder Fassade. Die Hausverwaltung organisiert hier Wartung und Instandhaltung.
Geräuschimmission
Lärmeinwirkung, die von Bewohnern oder Anlagen ausgeht. Die Verwaltung muss Beschwerden bearbeiten und ggf. Maßnahmen ergreifen.
Geschäftsplan
Ein Finanzplan, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für ein Jahr darstellt. Er dient als Grundlage für die Hausgeldabrechnung.
Gewerbeeinheiten
Teile einer Immobilie, die gewerblich genutzt werden, z. B. Läden oder Büros. Die Verwaltung berücksichtigt hier oft andere Kosten- und Abrechnungsarten als bei Wohnungen.
Grundbuch
Ein amtliches Register, in dem alle Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Wohnungen eingetragen sind. Verwalter nutzen es, um Eigentümerdaten zu prüfen.
Grundsteuer
Eine kommunale Steuer auf Immobilienbesitz. Sie wird von der Verwaltung eingezogen und in der Regel auf die Mieter umgelegt.
Gutachten
Ein fachlicher Bericht, der den Zustand oder Wert einer Immobilie beurteilt. Hausverwaltungen beauftragen Gutachten häufig bei Sanierungen oder Streitfällen.
Guthabenauszahlung
Wenn in der Jahresabrechnung zu viel gezahltes Hausgeld oder Nebenkosten entstanden ist, erhält der Eigentümer oder Mieter eine Rückerstattung. Die Verwaltung wickelt dies ab.
Haftpflichtversicherung
Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch das Gebäude oder dessen Nutzung entstehen. Die Hausverwaltung sorgt dafür, dass eine ausreichende Absicherung besteht.
Handwerkerrechnung
Kostenaufstellung eines Handwerksbetriebs für erbrachte Leistungen. Hausverwaltungen prüfen, zahlen und legen diese Kosten auf Eigentümer oder Mieter um.
Hausgeld
Monatlicher Beitrag der Eigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Wohnanlage. Es umfasst u. a. Betriebskosten, Rücklagen und Verwaltungskosten.
Hausgeldabrechnung
Jährliche Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft. Sie zeigt, wie die Hausgeldzahlungen verwendet wurden.
Hausmeister
Eine von der Verwaltung eingesetzte Person für technische Betreuung, kleinere Reparaturen und Pflegearbeiten. Er ist oft erster Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer.
Hausordnung
Ein Regelwerk für das Zusammenleben der Bewohner einer Immobilie. Die Verwaltung sorgt für die Durchsetzung und Anpassung der Hausordnung.
Hausverwaltervertrag
Der Vertrag zwischen Eigentümern und Hausverwaltung. Er regelt Rechte, Pflichten und Vergütung des Verwalters.
Heizkostenabrechnung
Abrechnung der individuell verbrauchten Heiz- und Warmwasserkosten. Sie muss transparent und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.
Heizkostenverordnung
Gesetzliche Grundlage für die Umlage und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Hausverwaltungen sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten.
Hypothek
Ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung eines Kredits dient. Im Immobilienbereich wird sie im Grundbuch eingetragen.
Immobilienbewertung
Ermittlung des Markt- oder Verkehrswerts einer Immobilie. Die Verwaltung nutzt sie z. B. bei Verkauf, Kauf oder Finanzierung.
Immobilienfonds
Ein Investmentfonds, der in Immobilien investiert. Hausverwaltungen können auch Fondsobjekte betreuen.
Index der Lebenshaltungskosten
Statistisches Maß für die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen. Er dient als Grundlage für Indexmieten.
Indexmiete
Eine Miete, die sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex orientiert. Die Verwaltung ist für die Anpassung und Mitteilung an den Mieter zuständig.
Inkasso
Das Einziehen offener Forderungen wie Mieten oder Hausgelder. Verwaltungen betreiben eigenes Mahnwesen oder beauftragen Inkassodienste.
Instandhaltung
Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand einer Immobilie erhalten. Sie gehören zu den Kernaufgaben der Verwaltung.
Instandhaltungsrücklage
Ein zweckgebundener Geldtopf für zukünftige Reparaturen und Sanierungen. Die Verwaltung verwaltet und führt diesen transparent in den Abrechnungen.
Instandsetzungsmaßnahme
Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand eines Bauteils wiederherstellen. Die Verwaltung beauftragt diese nach Beschluss der Eigentümer.
Inventar
Alle beweglichen Sachen, die zu einer Immobilie gehören, z. B. Möbel in Gemeinschaftsräumen. Die Verwaltung führt darüber Verzeichnisse.
Investitionsplan
Ein Plan für größere bauliche Maßnahmen oder Anschaffungen. Die Verwaltung erstellt ihn oft in Abstimmung mit den Eigentümern.
Kabelanschluss
Anschluss an das Kabelfernsehen, dessen Kosten oft als Betriebskosten umgelegt werden. Die Verwaltung kümmert sich um Verträge und Abrechnungen.
Kaufvertrag
Ein notariell beurkundeter Vertrag über den Erwerb einer Immobilie. Die Hausverwaltung unterstützt oft bei der Bereitstellung relevanter Unterlagen.
Kaution
Eine Sicherheitsleistung des Mieters für mögliche Schäden oder Mietrückstände. Die Hausverwaltung verwahrt sie treuhänderisch und zahlt sie nach Auszug zurück.
Kleinreparaturen
Kleinere Instandhaltungsarbeiten, die laut Mietvertrag oft vom Mieter zu tragen sind. Die Verwaltung überwacht die Einhaltung dieser Klauseln.
Kommunikation
Die Hausverwaltung ist zentrale Schnittstelle zwischen Eigentümern, Mietern und Dienstleistern. Klare Kommunikation verhindert Konflikte.
Kontoführung
Die Verwaltung führt Treuhandkonten für die Eigentümergemeinschaft. Darüber laufen Einzahlungen von Hausgeld und Ausgaben für die Bewirtschaftung.
Kostenplan
Eine Aufstellung geplanter Kosten für ein Jahr. Er dient als Grundlage für die Vorschüsse der Eigentümer oder Mieter.
Kostenverteilungsschlüssel
Legt fest, wie Betriebskosten oder Instandhaltungskosten auf Eigentümer oder Mieter umgelegt werden. Er wird in Teilungserklärung oder Mietvertrag geregelt.
Kündigungsfrist
Zeitraum, der zwischen Kündigung und Vertragsende liegt. Die Verwaltung achtet auf die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben.
Kündigungsschutz
Rechtlicher Schutz von Mietern vor willkürlicher Kündigung. Die Verwaltung muss die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen.
Ladestation
Eine Stromtankstelle für Elektrofahrzeuge. Der Einbau in Wohnanlagen erfordert meist einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Lärmprotokoll
Ein Dokument, in dem Mieter oder Eigentümer Lärmbelästigungen festhalten. Es dient der Verwaltung als Grundlage für Maßnahmen.
Lastenverteilung
Die Aufteilung von Kosten und Verpflichtungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Sie erfolgt meist nach Miteigentumsanteilen.
Leerstand
Unvermietete Wohnungen oder Gewerbeflächen. Die Verwaltung versucht, Leerstände durch aktive Vermietung zu minimieren.
Legionellenprüfung
Pflichtuntersuchung von Warmwasseranlagen auf Legionellenbefall. Die Verwaltung organisiert die Prüfung und informiert die Bewohner.
Leitungswasserschaden
Ein Schaden durch geplatzte Rohre oder defekte Leitungen. Die Verwaltung koordiniert Schadensmeldung, Versicherung und Reparatur.
Liegenschaftskataster
Amtliches Register, in dem Grundstücke mit Größe und Nutzung verzeichnet sind. Es dient Verwaltern zur Orientierung und Dokumentation.
Liquiditätsplanung
Planung der Zahlungsfähigkeit einer Eigentümergemeinschaft. Die Verwaltung stellt sicher, dass stets genug Geld für laufende Kosten vorhanden ist.
Lohnkosten
Kosten für Personal wie Hausmeister oder Reinigungskräfte. Sie werden in der Abrechnung ausgewiesen und meist als Betriebskosten umgelegt.
Lüftungskonzept
Ein Konzept zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Gebäuden. Die Verwaltung kann dessen Umsetzung überwachen.
Mahnung
Eine schriftliche Erinnerung an säumige Zahler, z. B. bei Miet- oder Hausgeldrückständen. Sie ist meist Voraussetzung für rechtliche Schritte.
Mängelanzeige
Mieter melden Schäden oder Defekte der Verwaltung. Diese muss zeitnah reagieren und ggf. Reparaturen veranlassen.
Mietausfallwagnis
Das Risiko, dass Mieten nicht oder verspätet gezahlt werden. Die Verwaltung berücksichtigt dies bei der Finanzplanung.
Mieterhöhung
Anpassung der Miete an Marktmiete, Index oder nach Modernisierung. Die Verwaltung muss sie rechtlich korrekt begründen und mitteilen.
Mietkaution
Siehe Kaution – wird bei Mietverhältnissen als Sicherheit hinterlegt. Die Verwaltung verwahrt sie auf einem getrennten Konto.
Mietnomade
Ein Mieter, der keine Miete zahlt und die Wohnung verwahrlosen lässt. Hausverwaltungen müssen schnell reagieren und rechtliche Schritte einleiten.
Mietvertrag
Rechtliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Nutzung, Pflichten und Kosten. Die Hausverwaltung setzt ihn um und überwacht die Einhaltung.
Miteigentumsanteil
Der Anteil eines Eigentümers am gesamten Gemeinschaftseigentum. Er bestimmt meist die Kosten- und Stimmverteilung in der Eigentümergemeinschaft.
Modernisierung
Maßnahmen, die den Wohnwert oder die Energieeffizienz einer Immobilie verbessern. Die Verwaltung organisiert Planung, Umsetzung und Umlage auf Mieter.
Müllentsorgung
Regelung der Abfallbeseitigung durch die Kommune oder Dienstleister. Die Kosten erscheinen in der Betriebskostenabrechnung.
Nachbarschaftsrecht
Gesetzliche Regelungen zum Miteinander benachbarter Grundstücke. Die Verwaltung muss diese bei Konflikten berücksichtigen.
Nebenkosten
Zusätzliche Kosten neben der Grundmiete, z. B. für Wasser, Heizung oder Müll. Sie werden jährlich abgerechnet.
Nebenkostenabrechnung
Abrechnung der tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegenüber den Mietern. Sie muss verständlich und prüfbar sein.
Notverwalter
Ein vom Gericht eingesetzter Verwalter, wenn keine reguläre Hausverwaltung vorhanden ist. Er übernimmt die Verwaltungsgeschäfte übergangsweise.
Nutzfläche
Die Fläche einer Immobilie, die tatsächlich genutzt werden kann, z. B. Wohnräume, Büros oder Lagerräume. Sie ist Grundlage für Abrechnungen.
Objektbetreuung
Die Gesamtheit aller Tätigkeiten zur Bewirtschaftung einer Immobilie. Sie reicht von Reinigung bis hin zu Verwaltung und Vermietung.
Ordnungsmittel
Rechtliche Sanktionen, die bei Missachtung gerichtlicher Beschlüsse verhängt werden können. Im Kontext von Hausverwaltung betrifft das oft Eigentümergemeinschaften.
Ordnungswidrigkeit
Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, z. B. bei Brandschutz oder Lärmschutz. Die Verwaltung muss auf deren Einhaltung achten.
Protokoll
Schriftliche Zusammenfassung von Eigentümerversammlungen oder Übergaben. Es dient als Nachweis für Beschlüsse und Vereinbarungen.
Putzdienst
Eine von der Verwaltung beauftragte Reinigungskraft oder Firma für Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen. Die Kosten sind umlagefähig.
Räumungsklage
Ein gerichtliches Verfahren zur Beendigung eines Mietverhältnisses, wenn ein Mieter trotz Kündigung nicht auszieht. Die Hausverwaltung leitet oft die juristischen Schritte ein.
Reparaturrücklage
Finanzielle Rücklage für kleinere, kurzfristig notwendige Reparaturen. Sie unterscheidet sich von der langfristigen Instandhaltungsrücklage.
Rücklage
Ein allgemeiner Sammelbegriff für angesparte Gelder der Eigentümergemeinschaft. Sie dienen zur Deckung zukünftiger Kosten.
Ruhestörung
Ein häufiger Konfliktpunkt in Mehrfamilienhäusern, etwa durch laute Musik oder Feiern. Die Verwaltung prüft Beschwerden und vermittelt zwischen den Parteien.
Sanierung
Umfassende bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung einer Immobilie. Die Verwaltung koordiniert Planung, Finanzierung und Umsetzung.
Sicherheitsdienst
Externe Firma, die Objekte überwacht, z. B. bei Vandalismusgefahr. Verwaltung beauftragt diesen bei Bedarf.
Sondereigentum
Teile eines Gebäudes, die einem Eigentümer allein gehören, z. B. die Wohnung selbst. Der Eigentümer trägt hier Verantwortung für Pflege und Reparaturen.
Sonderumlage
Eine außerplanmäßige Geldforderung an die Eigentümer, um größere, unerwartete Kosten zu decken. Sie wird von der Eigentümerversammlung beschlossen.
Stellplatz
Ein Parkplatz, der zu einer Immobilie gehört. Verwaltung regelt Zuteilung, Vermietung und Nutzung.
Stimmrecht
Das Recht der Eigentümer, bei Beschlüssen abzustimmen. Die Gewichtung richtet sich nach Miteigentumsanteilen oder Kopfprinzip.
Tagesordnung
Liste der Themen, die in einer Eigentümerversammlung behandelt werden. Sie muss fristgerecht versendet werden.
Teilungserklärung
Notarielles Dokument, das ein Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufteilt. Sie regelt auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer.
Tilgung
Die Rückzahlung von Krediten oder Darlehen. Verwaltungen überwachen die ordnungsgemäße Abwicklung bei Gemeinschaftsfinanzierungen.
Treppenhausreinigung
Pflege der gemeinschaftlichen Treppenhäuser. Die Kosten können auf die Bewohner umgelegt werden.
Umlagefähigkeit
Bezeichnet Kosten, die nach Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören z. B. Müllabfuhr oder Gartenpflege.
Umschuldung
Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen mit besseren Konditionen. Die Verwaltung begleitet den Prozess bei Gemeinschaftsdarlehen.
Untergemeinschaft
Eine kleinere Einheit innerhalb einer großen Eigentümergemeinschaft. Sie kann eigene Beschlüsse fassen und Budgets haben.
Unterlassungserklärung
Eine Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, meist nach Abmahnungen. Sie kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Verkehrswert
Der aktuelle Marktwert einer Immobilie. Er wird oft durch Gutachten ermittelt und ist Grundlage für Kauf, Verkauf oder Beleihung.
Versammlungsprotokoll
Schriftliche Dokumentation der Eigentümerversammlung. Es ist Beweis für Beschlüsse und muss ordnungsgemäß geführt werden.
Versicherungsschaden
Schaden, der über eine Versicherung reguliert wird, z. B. Wasserschaden. Verwaltung übernimmt Meldung, Abwicklung und Kommunikation mit Versicherern.
Verwalterbestellung
Formeller Beschluss einer Eigentümerversammlung zur Bestellung einer Hausverwaltung. Sie erfolgt für eine bestimmte Amtszeit.
Verwaltervollmacht
Eine Vollmacht, die dem Hausverwalter bestimmte Handlungen ermöglicht, z. B. Vertragsabschlüsse. Sie wird im Verwaltervertrag geregelt.
Vorkaufsrecht
Recht von Eigentümern oder Mietern, eine Immobilie vorrangig zu erwerben. Die Verwaltung informiert, wenn es zum Tragen kommt.
Wartungsvertrag
Vertrag mit einem Fachunternehmen zur regelmäßigen Wartung technischer Anlagen wie Heizungen oder Aufzüge. Verwaltung überwacht die Einhaltung.
Winterdienst
Schneeräumung und Streupflicht auf Gehwegen und Zufahrten. Die Verwaltung organisiert den Einsatz von Dienstleistern oder Hausmeistern.
Wirtschaftsplan
Jährliche Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft. Er ist Grundlage für die Hausgeldvorauszahlungen.
Wohnfläche
Die Fläche, die für Wohnzwecke genutzt werden darf. Sie ist entscheidend für Miet- und Nebenkostenberechnungen.
Wohnungseigentumsgesetz
Das zentrale Gesetz für Eigentümergemeinschaften. Es regelt Verwaltung, Rechte und Pflichten der Eigentümer.
Zahlungsrückstand
Wenn Mieter oder Eigentümer ihre Beiträge nicht pünktlich leisten. Die Verwaltung verschickt Mahnungen und leitet ggf. rechtliche Schritte ein.
Zentralheizung
Eine Heizungsanlage, die mehrere Wohnungen mit Wärme versorgt. Die Verwaltung ist für Wartung, Abrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich.
Zertifizierter Verwalter
Seit 2022 gesetzlich geregelte Qualifikation für Hausverwalter. Sie soll die Qualität der Verwaltung sichern.
Zustimmungspflicht
Bestimmte bauliche Veränderungen oder Verträge erfordern die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Verwaltung prüft die Rechtmäßigkeit.
Zwangsversteigerung
Gerichtliche Verwertung einer Immobilie bei Zahlungsausfällen. Verwaltung wird oft als Ansprechpartner für Interessenten oder Gerichte eingebunden.
