Lexikon: Hausverwaltung & Immobilien-Begriffe verständlich erklärt

Von A wie Abrechnung bis Z wie Zweckentfremdung: Unser umfassendes Lexikon erklärt alle wichtigen Begriffe rund um Hausverwaltung, Immobilienverwaltung und Eigentümergemeinschaften verständlich und praxisnah.

Inhaltsverzeichnis

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine Wohnung oder ein Gewerberaum in sich abgeschlossen ist. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum.

Abmahnung

Eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, meist wegen Vertragsverstößen. In der Hausverwaltung betrifft dies häufig Mieter oder Dienstleister.

Abnahmeprotokoll

Ein Dokument, das den Zustand einer Wohnung oder Immobilie bei Übergabe festhält. Es dient als Nachweis über Schäden und Ausstattung.

Abrechnung

Die Abrechnung umfasst die jährliche Darstellung der Einnahmen und Ausgaben einer Immobilie. Sie ist für Eigentümer und Mieter wichtig, um die Kostenverteilung nachvollziehen zu können.

Allgemeinflächen

Flächen, die von allen Bewohnern genutzt werden, wie Treppenhäuser, Flure oder Gartenanlagen. Ihre Instandhaltung fällt unter die Aufgaben der Hausverwaltung.

Balkonrecht

Das Recht der Bewohner, ihren Balkon privat zu nutzen, solange dadurch keine Gemeinschaftsinteressen verletzt werden. Bei baulichen Veränderungen ist jedoch oft die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig.

Betriebskosten

Laufende Kosten, die durch den Gebrauch eines Gebäudes entstehen, z. B. für Wasser, Heizung oder Müllabfuhr. Sie können auf die Mieter umgelegt werden.

Betriebskostenabrechnung

Jährliche Abrechnung, in der die auf Mieter umgelegten Kosten transparent dargestellt werden. Sie muss formell korrekt und nachvollziehbar erstellt sein.

Brandschutz

Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Leben und Sachwerten im Brandfall. Die Hausverwaltung ist für die Umsetzung gesetzlicher Brandschutzvorschriften verantwortlich.

Buchhaltung

Die geordnete Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben einer Immobilie. Eine korrekte Buchhaltung ist Grundlage für Abrechnungen und Jahresberichte.

Clearingstelle

Eine neutrale Institution zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwaltern. Sie dient der außergerichtlichen Konfliktlösung.

Community-Bereich

Gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschkeller, Spielplätze oder Fahrradabstellräume. Ihre Pflege und Ordnung werden meist durch die Hausverwaltung geregelt.

Dachrinnenreinigung

Regelmäßige Wartung, um Schäden durch verstopfte Dachrinnen zu vermeiden. Die Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Darlehensverwaltung

Verwaltung von Krediten, die eine Eigentümergemeinschaft zur Finanzierung von Sanierungen aufnimmt. Die Hausverwaltung sorgt für ordnungsgemäße Rückzahlung und Dokumentation.

Datenschutz

Die Hausverwaltung muss sensible Daten von Eigentümern und Mietern vertraulich behandeln. Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben.

Dienstleistungsvertrag

Ein Vertrag zwischen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft. Er regelt Aufgaben, Pflichten und Vergütung der Verwaltung.

Eigentümerversammlung

Das wichtigste Organ einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden Beschlüsse zu Finanzen, Sanierungen und Verwaltung gefasst.

Einheitswert

Der steuerliche Wert einer Immobilie, der für die Grundsteuerberechnung herangezogen wird. Er unterscheidet sich oft deutlich vom Verkehrswert.

Energieausweis

Ein Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes ausweist. Er ist bei Verkauf oder Vermietung Pflicht.

Erbpacht

Eine besondere Form des Grundstücksrechts, bei der ein Grundstück über lange Zeit gepachtet statt gekauft wird. Die Hausverwaltung betreut oft auch solche Objekte.

Erhaltungsrücklage

Finanzielle Rücklagen, die Eigentümer für zukünftige Instandhaltungen ansparen. Die Hausverwaltung verwaltet diese Gelder treuhänderisch.

Ersatzvornahme

Wenn ein Eigentümer oder Verwalter notwendige Arbeiten selbst beauftragt, nachdem ein Pflichtiger untätig geblieben ist. Die Kosten können dem Pflichtigen auferlegt werden.

Erschließungskosten

Kosten für die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur, z. B. Straßen, Wasser, Abwasser. Sie können bei Neubauten auf Eigentümer umgelegt werden.

Ertragswertverfahren

Ein Bewertungsverfahren, das den Wert einer Immobilie auf Basis ihrer erzielbaren Erträge (Mieten) ermittelt. In der Hausverwaltung wird es häufig für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen genutzt.

Facility Management

Umfassendes Gebäudemanagement, das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Leistungen umfasst. Hausverwaltungen übernehmen Teile davon oder arbeiten mit externen Anbietern zusammen.

Fälligkeit

Zeitpunkt, zu dem Zahlungen wie Hausgeld oder Miete geleistet werden müssen. Die Verwaltung überwacht diese Fristen und mahnt bei Verzug.

Fehlbestand

Eine Differenz zwischen Soll- und Ist-Zahlen, z. B. bei Kassenprüfung. Die Verwaltung muss solche Abweichungen klären und dokumentieren.

Fensterwartung

Regelmäßige Pflege und Instandhaltung von Fenstern, um ihre Funktion zu erhalten. Die Kostenverteilung hängt davon ab, ob Fenster Gemeinschafts- oder Sondereigentum sind.

Fernwärme

Eine Form der Energieversorgung über zentrale Heizkraftwerke. Hausverwaltungen kümmern sich um Verträge und die Abrechnung mit Mietern und Eigentümern.

Feststellungsklage

Ein Rechtsmittel, um ein bestehendes Rechtsverhältnis gerichtlich feststellen zu lassen. Eigentümergemeinschaften nutzen es oft bei unklaren Vertrags- oder Beschlusslagen.

Gartenpflege

Umfasst Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt sowie die allgemeine Pflege von Grünanlagen. Diese Kosten können als Betriebskosten umgelegt werden.

Gebäudeversicherung

Versicherung gegen Schäden am Gebäude, z. B. durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Die Verwaltung schließt sie im Namen der Eigentümergemeinschaft ab.

Gemeinschaftseigentum

Alle Teile einer Immobilie, die nicht im Sondereigentum stehen, z. B. Dach, Treppenhaus oder Fassade. Die Hausverwaltung organisiert hier Wartung und Instandhaltung.

Geräuschimmission

Lärmeinwirkung, die von Bewohnern oder Anlagen ausgeht. Die Verwaltung muss Beschwerden bearbeiten und ggf. Maßnahmen ergreifen.

Geschäftsplan

Ein Finanzplan, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für ein Jahr darstellt. Er dient als Grundlage für die Hausgeldabrechnung.

Gewerbeeinheiten

Teile einer Immobilie, die gewerblich genutzt werden, z. B. Läden oder Büros. Die Verwaltung berücksichtigt hier oft andere Kosten- und Abrechnungsarten als bei Wohnungen.

Grundbuch

Ein amtliches Register, in dem alle Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Wohnungen eingetragen sind. Verwalter nutzen es, um Eigentümerdaten zu prüfen.

Grundsteuer

Eine kommunale Steuer auf Immobilienbesitz. Sie wird von der Verwaltung eingezogen und in der Regel auf die Mieter umgelegt.

Gutachten

Ein fachlicher Bericht, der den Zustand oder Wert einer Immobilie beurteilt. Hausverwaltungen beauftragen Gutachten häufig bei Sanierungen oder Streitfällen.

Guthabenauszahlung

Wenn in der Jahresabrechnung zu viel gezahltes Hausgeld oder Nebenkosten entstanden ist, erhält der Eigentümer oder Mieter eine Rückerstattung. Die Verwaltung wickelt dies ab.

Haftpflichtversicherung

Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch das Gebäude oder dessen Nutzung entstehen. Die Hausverwaltung sorgt dafür, dass eine ausreichende Absicherung besteht.

Handwerkerrechnung

Kostenaufstellung eines Handwerksbetriebs für erbrachte Leistungen. Hausverwaltungen prüfen, zahlen und legen diese Kosten auf Eigentümer oder Mieter um.

Hausgeld

Monatlicher Beitrag der Eigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Wohnanlage. Es umfasst u. a. Betriebskosten, Rücklagen und Verwaltungskosten.

Hausgeldabrechnung

Jährliche Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft. Sie zeigt, wie die Hausgeldzahlungen verwendet wurden.

Hausmeister

Eine von der Verwaltung eingesetzte Person für technische Betreuung, kleinere Reparaturen und Pflegearbeiten. Er ist oft erster Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer.

Hausordnung

Ein Regelwerk für das Zusammenleben der Bewohner einer Immobilie. Die Verwaltung sorgt für die Durchsetzung und Anpassung der Hausordnung.

Hausverwaltervertrag

Der Vertrag zwischen Eigentümern und Hausverwaltung. Er regelt Rechte, Pflichten und Vergütung des Verwalters.

Heizkostenabrechnung

Abrechnung der individuell verbrauchten Heiz- und Warmwasserkosten. Sie muss transparent und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.

Heizkostenverordnung

Gesetzliche Grundlage für die Umlage und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Hausverwaltungen sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten.

Hypothek

Ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung eines Kredits dient. Im Immobilienbereich wird sie im Grundbuch eingetragen.

Immobilienbewertung

Ermittlung des Markt- oder Verkehrswerts einer Immobilie. Die Verwaltung nutzt sie z. B. bei Verkauf, Kauf oder Finanzierung.

Immobilienfonds

Ein Investmentfonds, der in Immobilien investiert. Hausverwaltungen können auch Fondsobjekte betreuen.

Index der Lebenshaltungskosten

Statistisches Maß für die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen. Er dient als Grundlage für Indexmieten.

Indexmiete

Eine Miete, die sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex orientiert. Die Verwaltung ist für die Anpassung und Mitteilung an den Mieter zuständig.

Inkasso

Das Einziehen offener Forderungen wie Mieten oder Hausgelder. Verwaltungen betreiben eigenes Mahnwesen oder beauftragen Inkassodienste.

Instandhaltung

Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand einer Immobilie erhalten. Sie gehören zu den Kernaufgaben der Verwaltung.

Instandhaltungsrücklage

Ein zweckgebundener Geldtopf für zukünftige Reparaturen und Sanierungen. Die Verwaltung verwaltet und führt diesen transparent in den Abrechnungen.

Instandsetzungsmaßnahme

Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand eines Bauteils wiederherstellen. Die Verwaltung beauftragt diese nach Beschluss der Eigentümer.

Inventar

Alle beweglichen Sachen, die zu einer Immobilie gehören, z. B. Möbel in Gemeinschaftsräumen. Die Verwaltung führt darüber Verzeichnisse.

Investitionsplan

Ein Plan für größere bauliche Maßnahmen oder Anschaffungen. Die Verwaltung erstellt ihn oft in Abstimmung mit den Eigentümern.

Kabelanschluss

Anschluss an das Kabelfernsehen, dessen Kosten oft als Betriebskosten umgelegt werden. Die Verwaltung kümmert sich um Verträge und Abrechnungen.

Kaufvertrag

Ein notariell beurkundeter Vertrag über den Erwerb einer Immobilie. Die Hausverwaltung unterstützt oft bei der Bereitstellung relevanter Unterlagen.

Kaution

Eine Sicherheitsleistung des Mieters für mögliche Schäden oder Mietrückstände. Die Hausverwaltung verwahrt sie treuhänderisch und zahlt sie nach Auszug zurück.

Kleinreparaturen

Kleinere Instandhaltungsarbeiten, die laut Mietvertrag oft vom Mieter zu tragen sind. Die Verwaltung überwacht die Einhaltung dieser Klauseln.

Kommunikation

Die Hausverwaltung ist zentrale Schnittstelle zwischen Eigentümern, Mietern und Dienstleistern. Klare Kommunikation verhindert Konflikte.

Kontoführung

Die Verwaltung führt Treuhandkonten für die Eigentümergemeinschaft. Darüber laufen Einzahlungen von Hausgeld und Ausgaben für die Bewirtschaftung.

Kostenplan

Eine Aufstellung geplanter Kosten für ein Jahr. Er dient als Grundlage für die Vorschüsse der Eigentümer oder Mieter.

Kostenverteilungsschlüssel

Legt fest, wie Betriebskosten oder Instandhaltungskosten auf Eigentümer oder Mieter umgelegt werden. Er wird in Teilungserklärung oder Mietvertrag geregelt.

Kündigungsfrist

Zeitraum, der zwischen Kündigung und Vertragsende liegt. Die Verwaltung achtet auf die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben.

Kündigungsschutz

Rechtlicher Schutz von Mietern vor willkürlicher Kündigung. Die Verwaltung muss die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen.

Ladestation

Eine Stromtankstelle für Elektrofahrzeuge. Der Einbau in Wohnanlagen erfordert meist einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Lärmprotokoll

Ein Dokument, in dem Mieter oder Eigentümer Lärmbelästigungen festhalten. Es dient der Verwaltung als Grundlage für Maßnahmen.

Lastenverteilung

Die Aufteilung von Kosten und Verpflichtungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Sie erfolgt meist nach Miteigentumsanteilen.

Leerstand

Unvermietete Wohnungen oder Gewerbeflächen. Die Verwaltung versucht, Leerstände durch aktive Vermietung zu minimieren.

Legionellenprüfung

Pflichtuntersuchung von Warmwasseranlagen auf Legionellenbefall. Die Verwaltung organisiert die Prüfung und informiert die Bewohner.

Leitungswasserschaden

Ein Schaden durch geplatzte Rohre oder defekte Leitungen. Die Verwaltung koordiniert Schadensmeldung, Versicherung und Reparatur.

Liegenschaftskataster

Amtliches Register, in dem Grundstücke mit Größe und Nutzung verzeichnet sind. Es dient Verwaltern zur Orientierung und Dokumentation.

Liquiditätsplanung

Planung der Zahlungsfähigkeit einer Eigentümergemeinschaft. Die Verwaltung stellt sicher, dass stets genug Geld für laufende Kosten vorhanden ist.

Lohnkosten

Kosten für Personal wie Hausmeister oder Reinigungskräfte. Sie werden in der Abrechnung ausgewiesen und meist als Betriebskosten umgelegt.

Lüftungskonzept

Ein Konzept zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Gebäuden. Die Verwaltung kann dessen Umsetzung überwachen.

Mahnung

Eine schriftliche Erinnerung an säumige Zahler, z. B. bei Miet- oder Hausgeldrückständen. Sie ist meist Voraussetzung für rechtliche Schritte.

Mängelanzeige

Mieter melden Schäden oder Defekte der Verwaltung. Diese muss zeitnah reagieren und ggf. Reparaturen veranlassen.

Mietausfallwagnis

Das Risiko, dass Mieten nicht oder verspätet gezahlt werden. Die Verwaltung berücksichtigt dies bei der Finanzplanung.

Mieterhöhung

Anpassung der Miete an Marktmiete, Index oder nach Modernisierung. Die Verwaltung muss sie rechtlich korrekt begründen und mitteilen.

Mietkaution

Siehe Kaution – wird bei Mietverhältnissen als Sicherheit hinterlegt. Die Verwaltung verwahrt sie auf einem getrennten Konto.

Mietnomade

Ein Mieter, der keine Miete zahlt und die Wohnung verwahrlosen lässt. Hausverwaltungen müssen schnell reagieren und rechtliche Schritte einleiten.

Mietvertrag

Rechtliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Nutzung, Pflichten und Kosten. Die Hausverwaltung setzt ihn um und überwacht die Einhaltung.

Miteigentumsanteil

Der Anteil eines Eigentümers am gesamten Gemeinschaftseigentum. Er bestimmt meist die Kosten- und Stimmverteilung in der Eigentümergemeinschaft.

Modernisierung

Maßnahmen, die den Wohnwert oder die Energieeffizienz einer Immobilie verbessern. Die Verwaltung organisiert Planung, Umsetzung und Umlage auf Mieter.

Müllentsorgung

Regelung der Abfallbeseitigung durch die Kommune oder Dienstleister. Die Kosten erscheinen in der Betriebskostenabrechnung.

Nachbarschaftsrecht

Gesetzliche Regelungen zum Miteinander benachbarter Grundstücke. Die Verwaltung muss diese bei Konflikten berücksichtigen.

Nebenkosten

Zusätzliche Kosten neben der Grundmiete, z. B. für Wasser, Heizung oder Müll. Sie werden jährlich abgerechnet.

Nebenkostenabrechnung

Abrechnung der tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegenüber den Mietern. Sie muss verständlich und prüfbar sein.

Notverwalter

Ein vom Gericht eingesetzter Verwalter, wenn keine reguläre Hausverwaltung vorhanden ist. Er übernimmt die Verwaltungsgeschäfte übergangsweise.

Nutzfläche

Die Fläche einer Immobilie, die tatsächlich genutzt werden kann, z. B. Wohnräume, Büros oder Lagerräume. Sie ist Grundlage für Abrechnungen.

Objektbetreuung

Die Gesamtheit aller Tätigkeiten zur Bewirtschaftung einer Immobilie. Sie reicht von Reinigung bis hin zu Verwaltung und Vermietung.

Ordnungsmittel

Rechtliche Sanktionen, die bei Missachtung gerichtlicher Beschlüsse verhängt werden können. Im Kontext von Hausverwaltung betrifft das oft Eigentümergemeinschaften.

Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, z. B. bei Brandschutz oder Lärmschutz. Die Verwaltung muss auf deren Einhaltung achten.

Protokoll

Schriftliche Zusammenfassung von Eigentümerversammlungen oder Übergaben. Es dient als Nachweis für Beschlüsse und Vereinbarungen.

Putzdienst

Eine von der Verwaltung beauftragte Reinigungskraft oder Firma für Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen. Die Kosten sind umlagefähig.

Räumungsklage

Ein gerichtliches Verfahren zur Beendigung eines Mietverhältnisses, wenn ein Mieter trotz Kündigung nicht auszieht. Die Hausverwaltung leitet oft die juristischen Schritte ein.

Reparaturrücklage

Finanzielle Rücklage für kleinere, kurzfristig notwendige Reparaturen. Sie unterscheidet sich von der langfristigen Instandhaltungsrücklage.

Rücklage

Ein allgemeiner Sammelbegriff für angesparte Gelder der Eigentümergemeinschaft. Sie dienen zur Deckung zukünftiger Kosten.

Ruhestörung

Ein häufiger Konfliktpunkt in Mehrfamilienhäusern, etwa durch laute Musik oder Feiern. Die Verwaltung prüft Beschwerden und vermittelt zwischen den Parteien.

Sanierung

Umfassende bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung einer Immobilie. Die Verwaltung koordiniert Planung, Finanzierung und Umsetzung.

Sicherheitsdienst

Externe Firma, die Objekte überwacht, z. B. bei Vandalismusgefahr. Verwaltung beauftragt diesen bei Bedarf.

Sondereigentum

Teile eines Gebäudes, die einem Eigentümer allein gehören, z. B. die Wohnung selbst. Der Eigentümer trägt hier Verantwortung für Pflege und Reparaturen.

Sonderumlage

Eine außerplanmäßige Geldforderung an die Eigentümer, um größere, unerwartete Kosten zu decken. Sie wird von der Eigentümerversammlung beschlossen.

Stellplatz

Ein Parkplatz, der zu einer Immobilie gehört. Verwaltung regelt Zuteilung, Vermietung und Nutzung.

Stimmrecht

Das Recht der Eigentümer, bei Beschlüssen abzustimmen. Die Gewichtung richtet sich nach Miteigentumsanteilen oder Kopfprinzip.

Tagesordnung

Liste der Themen, die in einer Eigentümerversammlung behandelt werden. Sie muss fristgerecht versendet werden.

Teilungserklärung

Notarielles Dokument, das ein Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufteilt. Sie regelt auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer.

Tilgung

Die Rückzahlung von Krediten oder Darlehen. Verwaltungen überwachen die ordnungsgemäße Abwicklung bei Gemeinschaftsfinanzierungen.

Treppenhausreinigung

Pflege der gemeinschaftlichen Treppenhäuser. Die Kosten können auf die Bewohner umgelegt werden.

Umlagefähigkeit

Bezeichnet Kosten, die nach Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören z. B. Müllabfuhr oder Gartenpflege.

Umschuldung

Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen mit besseren Konditionen. Die Verwaltung begleitet den Prozess bei Gemeinschaftsdarlehen.

Untergemeinschaft

Eine kleinere Einheit innerhalb einer großen Eigentümergemeinschaft. Sie kann eigene Beschlüsse fassen und Budgets haben.

Unterlassungserklärung

Eine Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, meist nach Abmahnungen. Sie kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Verkehrswert

Der aktuelle Marktwert einer Immobilie. Er wird oft durch Gutachten ermittelt und ist Grundlage für Kauf, Verkauf oder Beleihung.

Versammlungsprotokoll

Schriftliche Dokumentation der Eigentümerversammlung. Es ist Beweis für Beschlüsse und muss ordnungsgemäß geführt werden.

Versicherungsschaden

Schaden, der über eine Versicherung reguliert wird, z. B. Wasserschaden. Verwaltung übernimmt Meldung, Abwicklung und Kommunikation mit Versicherern.

Verwalterbestellung

Formeller Beschluss einer Eigentümerversammlung zur Bestellung einer Hausverwaltung. Sie erfolgt für eine bestimmte Amtszeit.

Verwaltervollmacht

Eine Vollmacht, die dem Hausverwalter bestimmte Handlungen ermöglicht, z. B. Vertragsabschlüsse. Sie wird im Verwaltervertrag geregelt.

Vorkaufsrecht

Recht von Eigentümern oder Mietern, eine Immobilie vorrangig zu erwerben. Die Verwaltung informiert, wenn es zum Tragen kommt.

Wartungsvertrag

Vertrag mit einem Fachunternehmen zur regelmäßigen Wartung technischer Anlagen wie Heizungen oder Aufzüge. Verwaltung überwacht die Einhaltung.

Winterdienst

Schneeräumung und Streupflicht auf Gehwegen und Zufahrten. Die Verwaltung organisiert den Einsatz von Dienstleistern oder Hausmeistern.

Wirtschaftsplan

Jährliche Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft. Er ist Grundlage für die Hausgeldvorauszahlungen.

Wohnfläche

Die Fläche, die für Wohnzwecke genutzt werden darf. Sie ist entscheidend für Miet- und Nebenkostenberechnungen.

Wohnungseigentumsgesetz

Das zentrale Gesetz für Eigentümergemeinschaften. Es regelt Verwaltung, Rechte und Pflichten der Eigentümer.

Zahlungsrückstand

Wenn Mieter oder Eigentümer ihre Beiträge nicht pünktlich leisten. Die Verwaltung verschickt Mahnungen und leitet ggf. rechtliche Schritte ein.

Zentralheizung

Eine Heizungsanlage, die mehrere Wohnungen mit Wärme versorgt. Die Verwaltung ist für Wartung, Abrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich.

Zertifizierter Verwalter

Seit 2022 gesetzlich geregelte Qualifikation für Hausverwalter. Sie soll die Qualität der Verwaltung sichern.

Zustimmungspflicht

Bestimmte bauliche Veränderungen oder Verträge erfordern die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Verwaltung prüft die Rechtmäßigkeit.

Zwangsversteigerung

Gerichtliche Verwertung einer Immobilie bei Zahlungsausfällen. Verwaltung wird oft als Ansprechpartner für Interessenten oder Gerichte eingebunden.